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Das Geschenk - warum schenken wir ? | Gravur Geschenke-Shop PDF Drucken

Das Geschenk

Geschenk

"Ein Geschenk ist die Übertragung des Eigentums an einer Sache oder an einem Recht an einen anderen, ohne eine Gegenleistung zu verlangen".
Im übertragenen Sinne kann man auch jemandem seine Aufmerksamkeit, sein Vertrauen oder seine Liebe schenken.

Schenken kann ein Ausdruck altruistischen Handelns sein, oder aber einen gewissen sozialen Druck auf den Beschenkten ausüben, dem Schenkenden seinerseits für einen Gefallen oder ein Geschenk verpflichtet zu sein.

 

Zwecke eines Geschenks

Mögliche Hintergründe sind:

  • Ausdruck von Dankbarkeit für ein erhaltenes Geschenk
  • Man erhofft sich ein Gegengeschenk: "Mit der Wurst nach der Speckseite werfen" (Volksmund).
  • Ausdruck von Liebe, Freundschaft oder Zuneigung
  • Trost
  • Schenklust
  • Wirts- oder Gastgeschenke: Gästen wird ein "Willkomm" geboten, anderseits gebührt dem Gastgeber, vor allem der Gastgeberin, eine Gabe des Gastes (z.B. Blumen)
  • Eine Runde in einer Bar wird ausgegeben
  • Arme werden beschenkt (vgl. Wohltätigkeit, Almosen)
  • Anbahnung einer geschäftlichen/beruflichen Beziehung (Werbegeschenk - vgl. auch Bestechung)
  • Zur Motivation der Mitarbeiter
  • Ressourcen (Lagerkapazität) sollen geschont werden, Ware wird verschenkt statt entsorgt.

Anlässe zum Schenken

Beliebte Geschenkanlässe sind Feste und Feiern:

  • Geburt oder Taufe (das Neugeborene, auch die Wöchnerin, bzw. der Täufling werden beschenkt)
  • Geburtstag (die Person, deren Geburt sich jährt, wird beschenkt, bewirtet aber auch ihre Gäste)
  • Erstkommunion, Konfirmation bzw. vergleichbare Feste anderer Glaubensbekenntnisse
  • Muttertag (auch "Vatertag"): Die Kinder beschenken ihre Eltern.
  • Namenstag (derjenige der das Fest seines Namenspatrons feiert erhält kleine Präsente)
  • Ostern: Für Kinder werden oft Ostereier bzw. Süßigkeiten als Geschenk versteckt.
  • Weihnachten: Ein Fest gegenseitigen Beschenkens ("Bescherung"). Kleinen Kindern gegenüber werden die Geschenke auch als Geschenke Dritter ("Weihnachtsmann", "Christkind") ausgegeben - vergleichbare soziale Bräuche existieren auch sonst, um überreich Beschenkte von der Verpflichtung zu entlasten, das Geschenk zu erwidern.
  • Valentinstag und Halloween sind teilweise auch hierzulande als Geschenk-Anlässe adaptiert worden.
  • Hochzeit: Das Paar erhält Geschenke, doch werden die Hochzeitsgäste (herkömmlich in Deutschland von den Brauteltern) auch bewirtet.
  • Hochzeitstag (Silberhochzeit, Goldene Hochzeit etc.)
  • eine bestandene Prüfung (der Abiturient oder der Student erhält Geschenke)
  • ein Jubiläum (Jahrestag des Arbeitsbeginns, der Firmengründung, der Vereinsgründung, Beginn einer Beziehung, etc.)
  • Leichenbegängnisse (Grabkränze für den Toten)

Geschenkbräuche in verschiedenen Kulturen

  • Im alten Rom wurden während der Neujahrsfeiern kleine symbolische Geschenke gemacht, wie etwa ein Zweig eines bevorzugten Baumes oder Früchte des eigenen Gartens. Diese Geste sollte dem Schenkenden viel Glück im kommenden Jahr bringen.
  • In der indianischen Tradition war es unter Häuptlingen üblich, sich gegenseitig überaus reich zu beschenken. Dabei wollte jeder Schenkende den Vorgänger übertreffen, auch wenn er dabei alles hergeben musste.
  • Noch heute wird bei vielen Stämmen Amerikas das Schenken in Form des s.g. "give away" (vgl. Potlatsch) gepflegt und bei Veranstaltungen und Zeremonien werden Verwandte und Freunde reich beschenkt. Dies sind häufig Decken, Pferde, sogar Autos oder einfach praktische Dinge des täglichen Lebens.
  • Im deutschen Privatrecht bedarf ein Geschenk immer der Annahme, also je einer Willenserklärung des Schenkenden und des Beschenkten. Erst durch diesen Schenkungsvertrag kommt es zustande.

Geschenk und Recht

In der Regel gilt: „Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen“. Ausnahmen hierzu wie grober Undank stehen unter Schenkung.

Zu unterscheiden ist die sofort vollzogene Schenkung (Handschenkung § 516 BGB) und das Schenkungsversprechen (Übertragung eines Grundstück § 518 BGB) zu versehen. Die Schenkung setzt eine unentgeltliche Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers in das Vermögen des Beschenkten voraus, bei dem sich beide Vertragspartner über die Unentgeltlichkeit einig sind.

Keine Schenkungen sind die Ausstattung des Kindes im Sinne des § 1624 BGB und die so genannten unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten. Von einer solchen spricht man, wenn sich Ehegatten Vermögensgegenstände zuwenden, die ihren Rechtsgrund in der bestehenden Ehe haben. Zusätzlich kann der Schenker anordnen, dass sich der Beschenkte die Schenkung nach § 2050 Abs. 3 BGB auf den Erbteil oder nach § 2315 BGB auf den Pflichtteil anrechnen lassen muss.

Aus dem Wörterbuch


Silbentrennung:
Ge·schenk, Plural: Ge·schen·ke

Bedeutungen:
Übertragung des Eigentums ohne die Erwartung einer Gegenleistung zu erhalten

Herkunft:
mittelhochdeutsch: schenken – zu trinken geben

Synonyme:
Präsent

Oberbegriffe:
Gabe

Unterbegriffe:
Abschiedsgeschenk, Brautgeschenk, Christgeschenk, Danaergeschenk, Ehrengeschenk, Festgeschenk,Freundschaftsgeschenk, Gastgeschenk, Geburtstagsgeschenk, Gegengeschenk, Geldgeschenk, Göttergeschenk, Gottesgeschenk, Hochzeitsgeschenk, Konfirmationsgeschenk, Patengeschenk, Verlobungsgeschenk, Weihnachtsgeschenk, Werbegeschenk

Redewendungen:
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft
Ein Geschenk des Himmels

Quellenangaben:

» Textteile aus Wikipedia.de - Die freie Enzyklopädie - mit freier GNU Lizenz
» Textteile aus Wiktionary.de - Das freie Wörterbuch - mit freier GNU Lizenz

 

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